Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) swiss health quality association / academy

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle shqa academy Seminare, live Webinare, Crashkurse, forum, Zertifikatslehrgänge und Diplome. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und der shqa.

Die Geschäftsbedingungen der shqa exams werden durch das Prüfungsreglement zert. Pharmaberater/in und Prüfungsordnung Pharma Spezialist/in mit eidg. Fachausweis separat geregelt.

1. Anmeldung / Anzahl Teilnehmende
Die Anmeldung erfolgt online über die shqa.ch Website oder via E-Mail und ist verbindlich. Es entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Mit der Anmeldung anerkennt die Teilnehmende und der Teilnehmender die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der shqa academy. 

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und per E-Mail bestätigt. Um eine möglichst gute Lernerfahrung zu garantieren, wird eine minimale und maximale Anzahl der Teilnehmenden durch die shqa festgelegt.

2. Annulationsbedingungen bei Abmeldungen / Fernbleiben
Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung und Fernbleiben entstehen nicht nur administrative Kosten, sondern auch Kosten für die gebuchte Lokalität, Verpflegung und das Honorar der Dozentin beziehungsweise des Dozenten.

Es gelten diese Bedingungen:

  • bis 60 Kalendertage vor Seminartermin: kostenlos
  • bis 59 Kalendertage vor Seminartermin: 30 % der Seminargebühr
  • bis 31 Kalendertage vor Seminartermin: 50 % der Seminargebühr
  • bis 15 Kalendertage vor Seminartermin 100 % der Seminargebühr

Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post (shqa, Alpenstrasse 12, 6300 Zug) oder via E-Mail (academy@shqa.ch) erfolgen. Zur Bestimmung allfälliger Annullationskosten gilt das Datum der Zusendung der Abmeldung - Poststempel oder Eingangsdatum / Zeitpunkt des E-Mail bei der shqa.

Bei fehlender Abmeldung beziehungsweise Fernbleiben (nicht Erscheinen am Seminartag) wird die gesamte Seminargebühr fällig, auch im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung der Teilnahme durch Krankheit, Unfall oder weiteren Verhinderungsgründen.

Zertifikatslehrgänge / Diplom
Bei Krankheit / Unfall, mit vorliegendem Arztzeugnis, kann im Einzelfall geprüft werden, ob das betroffene Modul im folgenden Zertifikatslehrgang nachgeholt werden kann. Vorausgesetzt, die Zertifikatsdauer (z. B. KAM 24 Monate) wird eingehalten.
Falls die Möglichkeit besteht für das Nachholen des Modules, wird eine Administrationsgebühr von Fr. 200.- pro Tag erhoben. Diese wird unmittelbar fällig und in Rechnung gestellt.

Seminar-Reihe (Seminar bestehend aus mehreren aufeinanderfolgenden Modulen)
Bei Krankheit / Unfall, mit vorliegendem Arztzeugnis, kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Nachholen sinnvoll ist und in einem überschaubaren Rahmen, innerhalb der nächsten 12 Monate. Falls eine Umbuchung sinnvoll und gewünscht ist, wird eine Administrationsgebühr von Fr. 200.- pro Tag erhoben. Diese wird unmittelbar fällig und in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die normalen Annullierungsbedingungen.

Live Webinare
Es gelten die normalen Annullierungsbedingungen. Bei Krankheit / Unfall und genügender Vorlaufzeit (mind. 12 Stunden vor dem live Webinar), wird nach Möglichkeit das live Webinar aufgezeichnet, vorausgesetzt die Dozentinnen bzw. der Dozent und die Teilnehmenden sind damit einverstanden. Die Aufnahmen werden nur gegen ein Arztzeugnis zur Verfügung gestellt und können während einer bestimmten Periode eingesehen werden. Download, aufzeichnen und speichern sind untersagt.
Bei frühzeitigem Verlassen des Webinares werden die Aufnahmen nicht zur Verfügung gestellt.

3. Ersatzteilnehmer oder Ersatzteilnehmerin
In Ausnahmefällen kann Ersatz gestellt werden. Dies ist möglich bei Tagesseminaren, live Webinaren, Crashkursen, Seminarreihen und forum.  Es wird eine Administrationsgebühr von Fr. 200.- fällig.

Ausnahme: Zertifikatslehrgänge

4. Versicherung / Haftungsausschluss 
Teilnehmende tragen selbst das Risiko im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung der Teilnahme durch Krankheit, Unfall oder weiteren Verhinderungsgründen.

Es ist Sache der Teilnehmenden, allfällige Versicherungen abzuschliessen. Die shqa erbringt keine Versicherungsleistungen und kann für Schäden aus höherer Gewalt, Unfall, Krankheit, Todesfall etc. nicht haftbar gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationsversicherung bei Ihrer Versicherung abzuschliessen, die allfällige Stornokosten abdeckt.

Die Haftung für Personen- und Sachschäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen während der unmittelbaren Veranstaltung sowie für durch die shqa organisierte Rahmenveranstaltungen, mit Ausnahme für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Programmänderungen, Verschiebung, Absage, Abbruch der Veranstaltung
Die shqa behält sich vor, angekündigte Dozierende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

Ebenso behält sich die shqa vor, die Veranstaltung aufgrund ungenügender Anzahl angemeldete Teilnehmende oder aus anderen Gründen wie zum Beispiel das Fehlen des Dozenten bzw. der Dozentin oder das unerwartete Fernbleiben einer Mehrzahl der Teilnehmenden die Durchführung abzusagen (ein Abbruch der Veranstaltung kann auch vor Ort am Seminartag erfolgen ohne Kostenfolge für die shqa) oder zu verschieben.

Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt die Anmeldung automatisch für das Verschiebungsdatum.

Im Falle einer Absage durch die shqa wird die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet.

Verunmöglichen oder erschweren politische oder wirtschaftliche Ereignisse, Pandemien oder allgemein höhere Gewalt die Durchführung des Seminars, so können die Teilnehmenden gegenüber der shqa keine Schadensersatz-Ansprüche geltend machen.

6. Formatänderung
Die shqa behält sich das Recht vor, das Format der Veranstaltung (zum Beispiel live Webinar anstelle von Präsenzunterricht) ohne Rücksprache mit den Teilnehmenden zu ändern. Somit gilt die Anmeldung automatisch für das neue Format.

7. Teilnahmegebühr / Rechnungsstellung
Die Teilnahmegebühr enthalten die Leistungen gemäss Programm-Ausschreibung unter shqa.ch/academy. Mitarbeitende, die bei einer shqa Mitgliedsfirma tätig sind, profitieren von Spezialkonditionen. Bei Buchung einer Veranstaltung wird die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedsfirma dokumentiert. Die shqa ist berechtigt, die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedsfirma zu prüfen.

Die Begleichung der Teilnahmegebühr ist ausschliesslich per Rechnung möglich. Die Rechnungen werden in der Regel zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin versendet.

Die shqa behält sich das Recht vor die Seminargebühren ohne Vorankündigung anzupassen. Die in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr entspricht der am Tag der Anmeldung gültigen publizierten Konditionen unter shqa.ch/academy.

8. Fotografien, Videos und Tonaufnahmen
Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung Fotografien, Videos und Tonaufnahmen erstellt werden. Diese können nach der Veranstaltung in den sozialen Medien wie zum Beispiel LinkedIn veröffentlicht werden.

Aufzeichnungsverbot
Sowohl bei Präsenzseminaren wie bei Webinaren ist die Aufzeichnung und Verbreitung von Kursinhalten in jeglichen Medien untersagt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der shqa ist Schweizer Recht anwendbar. Zuständig sind die Gerichte im Kanton Zug.

Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Zug, Januar 2023

 

 

 

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